Kann die KAP-Stahl-Welle als Verbundbewehrung angesetzt werden?

Gemäß Zulassung ETA-15/0224, Kappema Doppelwand, dürfen KAP-Sticks auch zur Schubübertragung in Fugen nach DIN 1045:2008-08, Abschnitt 10.3.6, bzw. DIN EN 1992-1-1:2011-01 einschl. DIN EN 1992-1-1:2013-04NA, Abschnitt 6.2.5 verwendet werden

Um unseren Kunden die Handhabung und Berechnung zu erleichtern, wird hierfür ein Nachweis in Form einer Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt.

 

Hierbei werden je Quadratmeter die Anzahl der Sticks ermittelt und daraus resultierend der Querschnitt. Zudem wird die Rauhigkeit der Fuge an den Innenseiten der Wandschalen mit einberechnet. Diese übernimmt einen Großteil der Schubkräfte, ähnlich der Systeme mit Gitterträger.

 

Sollten die Nachweise nicht erfüllt werden, so gibt die Berechnung den Hinweis, dass der Bewehrungsgehalt zu erhöhen ist. Dies kann durch ein engeres Raster der KAP-Stahl-Welle oder durch Zulage von Bewehrung oder Gitterträger erfolgen.

 

In der Regel ist aber der Nachweis der Schubfuge erfüllt, wenn auch die Aufnahme der Querkraft nachgewiesen werden kann.

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